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Allgemeine Geschäftsbedingungen

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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Weiterbildungsprogramme von YWAM Olten
Stand: 20. März 2026

1. Grundsatz

Mit der Anmeldung zu dem jeweiligen Weiterbildungsprogramm von YWAM Olten erkennen die Teilnehmenden diese AGB an.
Die Schulleitung (Mitglieder des Vereinsvorstands) erlässt die AGB, Programmbeschreibungen und Reglemente. Diese definieren die Zulassungsvoraussetzungen, Pflichten sowie die Leistungsnachweise für einen erfolgreichen Abschluss.

 

2. Zulassung und Anmeldung

Die Anmeldung ist verbindlich, und der Eingang wird bestätigt. Die Programmleitung entscheidet über die Zulassung und kann zusätzliche Bedingungen festlegen. Zulassungsentscheide werden begründet und schriftlich mitgeteilt. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Zulassung. Die Anzahl der Teilnehmenden ist begrenzt.

Bei positivem Zulassungsentscheid erhalten die Teilnehmenden eine Bestätigung per E-Mail. Die Einladungsunterlagen werden vor Programmbeginn zusammen mit der ersten Rechnung versandt.

 

3. Gebühren und Kosten

Die Schulgebühren sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung zu bezahlen. Teilzahlungen (Ratenzahlungen) sind möglich und werden separat durch die Zahlungsbedingungen von YWAM Olten sowie eine gesonderte Vereinbarung geregelt.

Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung während der Schultage sind inbegriffen. Spezialisierte Seminare werden modular einzeln verrechnet.

 

4. Abmeldung und Programmänderungen

Abmeldung durch Teilnehmende:
Eine Abmeldung bis zum Programmbeginn ist kostenlos möglich. Abmeldungen nach Beginn der Schule werden in Rechnung gestellt. Der Grund für das Fernbleiben ist unerheblich. Bei Nichtteilnahme oder Abbruch während des Programms ist der volle Betrag geschuldet.


Absage durch YWAM Olten:
YWAM Olten behält sich ausdrücklich vor, das Programm auch nach einem positiven Zulassungsentscheid und schriftlicher Bestätigung bis vier Wochen vor Beginn abzusagen. Dies kann aufgrund ungenügender Teilnehmendenzahl oder aus Umständen erfolgen, welche die Durchführung aus Sicht von YWAM Olten unzumutbar machen. Bereits geleistete Zahlungen werden vollständig zurückerstattet.

 

Programmänderungen:
YWAM Olten behält sich das Recht vor, Änderungen am Programm (Zeitplan, Dozierende, Format usw.) vorzunehmen, sofern diese der Qualitätsentwicklung und/oder der organisatorischen Durchführbarkeit dienen.

 

5. Vorzeitiger oder ausserordentlicher Abbruch

Die Teilnahme am Weiterbildungsprogramm kann durch Rückzug der teilnehmenden Person oder durch ausserordentlichen Ausschluss vorzeitig beendet werden. In solchen Fällen wird eine Teilnahmebestätigung mit Auflistung der besuchten Module/Einheiten und erbrachten Leistungsnachweise ausgestellt.

Die Programmleitung kann Teilnehmende ausschliessen, wenn ein erfolgreicher Abschluss aufgrund nicht bestandener Leistungsnachweise, verpasster Fristen, Nichterfüllung weiterer Anforderungen oder schwerwiegender Pflichtverletzungen nicht mehr möglich ist. Schwerwiegende Pflichtverletzungen umfassen insbesondere:

  • Nichtbezahlung der Teilnahmegebühren

  • Wiederholte Verletzung der Anwesenheitspflicht

  • Verletzung des Urheberrechts, insbesondere das Erstellen von Plagiaten

  • Verletzung von Vertraulichkeitsvereinbarungen

  • Jegliche Verstösse gegen die Schulordnung

  • Jede Form von strafbaren Handlungen

 

6. Umgang mit Daten

Die Teilnehmenden erklären sich damit einverstanden, dass ihre Anmeldedaten für interne Zwecke und statistische Auswertungen elektronisch gespeichert und verarbeitet sowie für den Versand von Informationen und Werbematerialien von YWAM Olten verwendet werden dürfen.

Werbliche Mitteilungen von YWAM Olten können jederzeit mündlich oder schriftlich abbestellt werden. Zu Beginn des ersten Programmtages wird eine Teilnehmendenliste verteilt. Die Weitergabe von Daten an Dritte ist untersagt.

 

7. Urheberrechte

Alle Lernvideos, Kursunterlagen, Präsentationen und sonstigen Materialien sind urheberrechtlich geschützt. Sie dürfen von den Teilnehmenden ausschliesslich für persönliche Lernzwecke verwendet werden. Jegliche Vervielfältigung, Weitergabe oder kommerzielle Nutzung ohne ausdrückliche Zustimmung von YWAM Olten ist untersagt.

 

8. Vertraulichkeit und Geheimhaltung durch Teilnehmende

Die Teilnehmenden verpflichten sich, sämtliche persönlichen, institutionellen oder fallbezogenen Informationen, die von anderen Teilnehmenden oder der Kursleitung im Rahmen des Programms zur Verfügung gestellt werden, vertraulich zu behandeln. Eine Weitergabe an Dritte – mündlich, schriftlich oder digital – ist ausdrücklich untersagt.

 

9. Abschluss

Das Programm gilt als erfolgreich abgeschlossen, wenn die Anforderungen gemäss Reglement erfüllt sind. Nach erfolgreichem Abschluss werden die entsprechenden Zertifikate und/oder Teilnahmebestätigungen ausgestellt. Unrechtmässig erlangte Zertifikate können durch die Ausbildungsleitung aberkannt werden.

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